Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 162 AO, § 147 Abs 1 AO, § 145 Abs 2 AO, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 179 Abs 2 InsO
Aufnahme eines wegen Insolvenzverfahrenseröffnung unterbrochenen Verfahrens gegen den Gewerbesteuermessbetragsbescheid - Hinzuschätzung bei Löschung der "storno.dat" Datei im Rahmen des Kassenprogramms "ComCash" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuschätzungen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufgrund steuerstrafrechtlicher Ermittlungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinzuschätzung bei Einsatz des Kassenprogramms "ComCash", wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird und Geschäftsvorfälle gelöscht bzw. storniert werden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hinzuschätzung bei Einsatz des Kassenprogramms "ComCash", wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird und Geschäftsvorfälle gelöscht bzw. storniert werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
- BFH - X B 83/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13
Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
Gleichwohl muss auch im Insolvenzfeststellungsverfahren dem zweistufigen Verfahren im Gewerbesteuerrecht (Grundlagenbescheid: Gewerbesteuermessbescheid; Folgebescheid: Gewerbesteuerbescheid) Rechnung getragen werden, weshalb auch bei einem Passivprozess nach § 180 Abs. 2 InsO das Feststellungsverfahren mit der Maßgabe aufzunehmen ist, dass das für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags zuständige FA beteiligt bleibt (BFH-Beschluss vom 05. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379).Nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Kläger hat sich das Anfechtungsverfahren kraft Gesetzes in ein Insolvenzfeststellungsverfahren gewandelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2006 X S 4/06, BStBl II 2007, 55, und vom 05. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379).
- BFH, 20.12.2000 - I R 50/00
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
Bei groben Pflichtverletzungen, insbesondere Verletzung von Buchführungs- oder Aufzeichnungs- oder Steuererklärungsabgabepflichten, die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das FA im Gegenteil an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381). - BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97
Übernachtungskosten bei doppelter Haushaltsführung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
Schätzungen müssen insgesamt in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein und von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen bestimmt werden, damit die Schätzung der Wirklichkeit möglichst nahe kommt (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2001 VI R 72/97, BStBl II 2001, 775).
- BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
Die Wahl der Schätzungsmethode steht dabei im pflichtgemäßen Ermessen des FA; der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH-Beschluss vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290). - FG Saarland, 26.01.2010 - 1 K 1184/07
Verdeckte Gewinnausschüttung wegen unüblich niedriger Entgelte für Bauleistungen
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
Die Qualität der Aufzeichnungen und die Mitwirkungsbereitschaft des Steuerpflichtigen bestimmen den Sorgfaltsmaßstab für die Schätzung des FA (Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 26. Januar 2010 1 K 1184/07, EFG 2010, 904). - BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06
Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
Insbesondere § 145 Abs. 2 AO betrifft jegliche zu Besteuerungszwecken gesetzlich geforderten Aufzeichnungen, also auch solche, zu denen der Steuerpflichtige aufgrund anderer Steuergesetze verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BStBl II 2010, 452). - BFH, 16.02.2006 - X B 57/05
Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
Eine Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs besteht bei einer zulässigen Einnahmeüberschussrechnung jedoch nicht (BFH-Urteil vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006). - BFH, 19.03.2007 - X B 191/06
Eigenverbrauch; Aufzeichnungspflichten nach UStG
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
Die Aufzeichnungsverpflichtung nach dem UStG wirkt unmittelbar auch für Zwecke der Einkommensbesteuerung und das nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelte Einkommen ist nach § 7 Satz 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) maßgeblich für den Gewerbeertrag und damit auch für den Gewerbesteuermessbetrag (BFH-Beschluss vom 19. März 2007 X B 191/06, BFH/NV 2007, 1134). - BFH, 26.09.2006 - X S 4/06
Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
Nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Kläger hat sich das Anfechtungsverfahren kraft Gesetzes in ein Insolvenzfeststellungsverfahren gewandelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2006 X S 4/06, BStBl II 2007, 55, …und vom 05. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379). - FG Münster, 31.10.2000 - 5 K 6660/98
Gewinnzuschätzung nach Richtsätzen auch bei anhängigem Steuerstrafverfahren …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
Den Schätzungen eines Steuerpflichtigen, der - wie hier - seine Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten verletzt hat, ist jedoch keine höhere Indizwirkung beizumessen als der Schätzung des FA (vgl. FG Münster, Urteil vom 31. Oktober 2000 5 K 6660/98 E, EFG 2001, 401; für den Fall einer Richtsatzschätzung durch das Finanzamt).