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   FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10   

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https://dejure.org/2014,29241
FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10 (https://dejure.org/2014,29241)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.04.2014 - 2 K 1355/10 (https://dejure.org/2014,29241)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. April 2014 - 2 K 1355/10 (https://dejure.org/2014,29241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 162 AO, § 147 Abs 1 AO, § 145 Abs 2 AO, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 179 Abs 2 InsO
    Aufnahme eines wegen Insolvenzverfahrenseröffnung unterbrochenen Verfahrens gegen den Gewerbesteuermessbetragsbescheid - Hinzuschätzung bei Löschung der "storno.dat" Datei im Rahmen des Kassenprogramms "ComCash"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuschätzungen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufgrund steuerstrafrechtlicher Ermittlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuschätzung bei Einsatz des Kassenprogramms "ComCash", wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird und Geschäftsvorfälle gelöscht bzw. storniert werden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzuschätzung bei Einsatz des Kassenprogramms "ComCash", wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird und Geschäftsvorfälle gelöscht bzw. storniert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
    Gleichwohl muss auch im Insolvenzfeststellungsverfahren dem zweistufigen Verfahren im Gewerbesteuerrecht (Grundlagenbescheid: Gewerbesteuermessbescheid; Folgebescheid: Gewerbesteuerbescheid) Rechnung getragen werden, weshalb auch bei einem Passivprozess nach § 180 Abs. 2 InsO das Feststellungsverfahren mit der Maßgabe aufzunehmen ist, dass das für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags zuständige FA beteiligt bleibt (BFH-Beschluss vom 05. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379).

    Nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Kläger hat sich das Anfechtungsverfahren kraft Gesetzes in ein Insolvenzfeststellungsverfahren gewandelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2006 X S 4/06, BStBl II 2007, 55, und vom 05. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379).

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
    Bei groben Pflichtverletzungen, insbesondere Verletzung von Buchführungs- oder Aufzeichnungs- oder Steuererklärungsabgabepflichten, die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das FA im Gegenteil an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381).
  • BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97

    Übernachtungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
    Schätzungen müssen insgesamt in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein und von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen bestimmt werden, damit die Schätzung der Wirklichkeit möglichst nahe kommt (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2001 VI R 72/97, BStBl II 2001, 775).
  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
    Die Wahl der Schätzungsmethode steht dabei im pflichtgemäßen Ermessen des FA; der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH-Beschluss vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).
  • FG Saarland, 26.01.2010 - 1 K 1184/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen unüblich niedriger Entgelte für Bauleistungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
    Die Qualität der Aufzeichnungen und die Mitwirkungsbereitschaft des Steuerpflichtigen bestimmen den Sorgfaltsmaßstab für die Schätzung des FA (Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 26. Januar 2010 1 K 1184/07, EFG 2010, 904).
  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
    Insbesondere § 145 Abs. 2 AO betrifft jegliche zu Besteuerungszwecken gesetzlich geforderten Aufzeichnungen, also auch solche, zu denen der Steuerpflichtige aufgrund anderer Steuergesetze verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BStBl II 2010, 452).
  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
    Eine Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs besteht bei einer zulässigen Einnahmeüberschussrechnung jedoch nicht (BFH-Urteil vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006).
  • BFH, 19.03.2007 - X B 191/06

    Eigenverbrauch; Aufzeichnungspflichten nach UStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
    Die Aufzeichnungsverpflichtung nach dem UStG wirkt unmittelbar auch für Zwecke der Einkommensbesteuerung und das nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelte Einkommen ist nach § 7 Satz 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) maßgeblich für den Gewerbeertrag und damit auch für den Gewerbesteuermessbetrag (BFH-Beschluss vom 19. März 2007 X B 191/06, BFH/NV 2007, 1134).
  • BFH, 26.09.2006 - X S 4/06

    Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
    Nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Kläger hat sich das Anfechtungsverfahren kraft Gesetzes in ein Insolvenzfeststellungsverfahren gewandelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2006 X S 4/06, BStBl II 2007, 55, und vom 05. November 2013 IV B 108/13, BFH/NV 2014, 379).
  • FG Münster, 31.10.2000 - 5 K 6660/98

    Gewinnzuschätzung nach Richtsätzen auch bei anhängigem Steuerstrafverfahren

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2014 - 2 K 1355/10
    Den Schätzungen eines Steuerpflichtigen, der - wie hier - seine Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten verletzt hat, ist jedoch keine höhere Indizwirkung beizumessen als der Schätzung des FA (vgl. FG Münster, Urteil vom 31. Oktober 2000 5 K 6660/98 E, EFG 2001, 401; für den Fall einer Richtsatzschätzung durch das Finanzamt).
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